Vorschadenproblematik

Es kommt immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer und Unfallbeteiligte bei der zivilrechtlichen Regulierung von Verkehrsunfällen Fehler machen. Das gilt vor allem, wenn ein Unfallschaden ohne Rechnung oder anderer Nachweise repariert wird. Jeder Schaden, der von einer Versicherung reguliert wird, wird dem Verzeichnis HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) nebst aller Daten, wie etwa Fahrleistung Erstzulassung gemeldet.

Kommt es dann zu einem weiteren Unfall kann es zur sogenannten Vorschadenproblematik kommen. Die Daten werden von HIS abgerufen. Die Versicherung verlangt dann, dass der vorherige Schaden ordnungsgemäß in Stand gesetzt worden ist. Nebst Nachweisen und Belegen. Dabei reicht eine Reparaturbestätigung eines Gutachters nicht aus. Das wurde von der Rechtsprechung bestätigt. Deshalb sollte die vorgenommene Reparatur dokumentiert werden. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

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